Der 2007 eingeführte Modellversuch im begleiteten Fahren ab 17 Jahren entwickelte sich bundesweit zum vollen Erfolg, so dass das „Begleitete Fahren“ bereits 2013 fester Bestandteil der Gesetzgebung wurde.

Es dürfen Jugendliche bereits im Alter von 16 ½ Jahren mit der Fahrausbildung beginnen, um dann pünktlich mit Erreichen des 17. Lebensjahres eine vollwertige Fahrerlaubnis zu erwerben.

Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson im PKW anwesend sein.
Diese Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein, es können bis zu vier Personen eingetragen sein.

Voraussetzungen Begleitpersonen:
Mindestalter 30 Jahre, mindestens fünf Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B.
Maximal ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Diese ist nur in Deutschland gültig!
Der junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren.
Die eingeschlossene Klasse AM und L kann natürlich ohne Begleitung gefahren werden.
Auch beim begleiteten Fahren beginnt unmittelbar mit dem Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.